Zeitgleiche Dividendenverbuchung im Konzern definitiv zulässig
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Damit ist nun geklärt, dass eine von einer Tochtergesellschaft im Geschäftsjahr n+1 beschlossene Dividenden von der Muttergesellschaft bereits im Geschäftsjahren, in welchem diese erwirtschaftet wurde transitorisch als Ertrag verbucht werden darf.
Seit rund zwei Jahren war, wegen einzelnen Entscheiden der ESTV, unklar, ob eine Muttergesellschaft bereits in dem Geschäftsjahr als Ertrag ausweisen darf, in welchem die Tochtergesellschaft den der Dividende zu Grunde liegenden Ertrag erwirtschaftet hat. Die Unsicherheit bezog sich auf die Wahrung des Anspruchs auf die Rückforderung der Verrechnungssteuer von 35% auf dem Ausschüttungsbetrag. Zu Beginn der Diskussion hatte sich die ESTV auf den Standpunkt gestellt, dass bei einer solchen Verbuchung der Rückerstattungsanspruch nicht gegeben sei, sondern nur bei einer Verbuchung im Zeitpunkt der Fälligkeit, also im Folgejahr.
In ihrer Mitteilung hält die ESTV nun ganz klar fest, dass eine zeitgleiche (sogenannte phasenkongruente) Verbuchung des Dividendenanspruchs im gleichen Jahr wie der entsprechende Ertrag durch die Tochtergesellschaft erwirtschaftet wurde zulässig ist. Mit der transitorischen Verbuchung des Ertrages (Buchung: Aktive Rechnungsabgrenzung an Beteiligungsertrag – und entsprechender Rückbuchung zu Beginn des Folgejahres) wird der Anspruch auf die Rückerstattung explizit gewahrt.
Mit dem geschilderten Vorgehen erfüllt die Muttergesellschaft gemäss ESTV die Anforderungen an eine ordnungsgemässe Verbuchung dieses Ertrages gemäss Art. 25 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer. Damit sind auch die entsprechenden Bedingungen des Art. 26a der Verrechnungssteuerverordnung erfüllt. Dies ist gleichbedeutend damit, dass er Rückforderungsanspruch auch im Meldeverfahren gilt.
Entweder in der Mitteilung der ESTV, welche Sie unter Downloads herunterladen können oder auf unter dem folgenden Link https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/allgemein/steuerinformationen/dienstleistungen/mitteilungen.html
Wenn Sie Fragen zur phasenkongruenten Dividendenverbuchung oder irgendeinem anderen Thema der privaten Steuern haben, freut sich unser Steuerexperte Christian Lingg ihnen kompetent weiterzuhelfen.