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Meldeverfahren bei Verrechnungssteuer ab 1. Januar 2023

John Sulger Büel
12.05.2022

Wir sind für Sie da.

John Sulger Büel
Es ist beschlossene Sache. Am 1. Januar 2023 treten die Änderungen für das Meldeverfahren im Konzernverhältnis in Kraft.

Meldeverfahren bei Dividenden im Schweizer Konzernverhältnis

Bis anhin konnte die Verrechnungssteuer auf Dividenden von einer Schweizerischen Tochtergesellschaft and ihre Schweizerische Muttergesellschaft im Meldeverfahren abgerechnet werden, sofern die Muttergesellschaft mindestens 20% der Anteile an der Tochtergesellschaft hält. Künftig (ab 1. Januar 2023) ist eine Beteiligung von 10% ausreichend.

Meldeverfahren bei Dividenden im internationalen Konzernverhältnis

Auch im internationalen Verhältnis besteht grundsätzlich die Möglichkeit die Verrechnungssteuer durch Meldung der steuerbaren Leistung abzuwickeln. Die hierfür benötigte Mindestbeteiligung und / oder Mindesthaltedauer ergibt sich aus dem jeweilig anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und dem Staat der Empfängerin der Dividende. Für das Meldeverfahren ist eine Bewilligung (Form 823/823B/823C) notwendig, welche bis anhin 3 Jahre Gültigkeit hatte, ehe sie erneuert werden musste. Ab dem 1. Januar 2023 werden solche Bewilligungen 5 Jahre gültig sein.

Vorteile für Unternehmen

National

  • Reduktion des administrativen Aufwands, da nun auch für Beteiligungen zwischen 10-20% das Meldeverfahren angewendet werden kann.
  • Positiver Effekt auf die Liquidität einer Unternehmung, da der Prozess der Ablieferung und Rückerstattung der Verrechnungssteuer entfällt.

International

  • Reduktion des administrativen Aufwands, da grundsätzlich nur alle 5 Jahre ein neuer Bewilligungsantrag gestellt werden muss.

 

Haben Sie Fragen zum Meldeverfahren oder ist eine Erneuerung der Bewilligung erforderlich? Dann nehmen Sie mit unserer Steuerberatung Kontakt auf – wir beraten Sie gerne.