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Verdecktes Eigenkapital: Das gibt es zu beachten

John Sulger Büel
02.02.2025

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John Sulger Büel
Passive Aktionärsdarlehen sind bei KMUs verbreitet. Sie bedürfen besonderer Aufmerksamkeit, da sie unter bestimmten Umständen als verdecktes Eigenkapital klassifiziert werden.

Passive Aktionärsdarlehen

Aktionäre dürfen ihren Kapitalgesellschaften Darlehen gewähren. Solche passiven Aktionärsdarlehen sind bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) weit verbreitet und dienen häufig der Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen. Ein passives Aktionärsdarlehen stellt eine Verpflichtung des Unternehmens gegenüber dem Aktionär dar. Passive Aktionärsdarlehen bedürfen besonderer Aufmerksamkeit, da sie unter bestimmten Umständen steuerlich als Eigenkapital klassifiziert werden können. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen die Besonderheiten von sogenanntem verdeckten Eigenkapital auf.

Wann kann verdecktes Eigenkapital bestehen?

Verdecktes Eigenkapital ist handelsrechtliches Fremdkapital, welches steuerlich als Eigenkapital qualifiziert wird. Anstelle von Eigenkapital stellen Aktionäre ihren Unternehmen oft Fremdkapital in Form von Darlehen zur Verfügung. Der grundlegende Gedanke dieser Praxis liegt in der Optimierung der Steuerlast. Zinsen auf Fremdkapital können als Aufwand geltend gemacht werden und reduzieren somit den steuerbaren Gewinn der Gesellschaft. Des Weiteren unterliegt Fremdkapital im Gegensatz zu Eigenkapital keiner Kapitalbesteuerung in der Gesellschaft.

Fremdkapital von Aktionären (oder deren nahestehenden Personen) kann als verdecktes Eigenkapital qualifizieren. Fremdkapital von Dritten (bspw. Bankdarlehen) hingegen führen nie zum Vorliegen von verdecktem Eigenkapital.

Belehnungssätze 

Steuerlich müssen von der ESTV festgelegte Belehnungssätze eingehalten werden. Im Kreisschreiben 6a gibt die ESTV vor, wie hoch die Fremdkapitalfinanzierung je nach Zusammensetzung der Aktiven sein darf. Grundsätzlich wird zur Berechnung des verdeckten Eigenkapitals der Verkehrswert der Aktiven herangezogen, wobei eine erste Berechnung anhand von Buchwerten aufgrund der einfachen Ablesbarkeit häufig zuerst vorgenommen wird.

 

Vermögenswert Max. Fremdfinanzierung (%)
Flüssige Mittel 100%
Forderungen 85%
Vorräte 85%
Immobilien 70-80%
Beteiligungen 70%

Berechnung mit Beispiel

Ausgangslage

Die Müller AG, mit Sitz im Kanton Z, ist ein Maschinenbauunternehmen, das sich in einer angespannten finanziellen Lage befindet. Die Aktionäre A, B und C stellen der Gesellschaft zur Überbrückung Fremdkapital zur Verfügung.

Die Bilanz zeigt sich wie folgt:

asset_image

 

Gewichtung

Ob verdecktes Eigenkapital vorliegt, bestimmt sich anhand der nachfolgenden Sätze gemäss KS 6a/24. Je nach Art des Aktivums ergeben sich unterschiedliche Fremdfinanzierungsanteile.

Das maximal zulässige Fremdkapital entspricht dann der Summe der gewichteten Aktiven.

asset_image

 

Ergebnis

Im vorliegenden Beispiel resultiert ein maximaler Fremdkapitalbetrag von CHF 3'580'000. Nach Abzug des Fremdkapitals gegenüber Dritten in Höhe von CHF 1'150'000 verbleibt ein potenziell zulässiges Fremdkapital von Nahestehenden von CHF 2'430'000. Da die bestehenden Aktionärsdarlehen insgesamt CFH 3'500'000 betragen, resultiert im Umfang der Differenz zwischen maximal zulässigem Fremdkapital von Nahestehenden gemäss Berechnung (CHF 2'430'000) und effektiv vorliegendem Fremdkapital von Nahesteheden (CHF 3'500'000), verdecktes Eigenkapital in Höhe von CHF 1'070'000.

 

Steuerliche Folgen

Verdecktes Eigenkapital hat steuerrechtliche Auswirkungen für das Unternehmen, wie auch den Darlehensgeber.

Aufrechnung der Kapitalsteuer

Verdecktes Eigenkapital wird am Kapital des Unternehmens angerechnet und unterliegt somit der Kapitalsteuer. Im vorliegenden Fall erhöht sich das steuerbare Eigenkapital um CHF 1'070'000.

Aufrechnung der Gewinnsteuer

Zinsen auf dem verdeckten Eigenkapital werden im Gewinn aufgerechnet.

Aufrechnung der Verrechnungssteuer

Die Zinsen, die auf verdecktem Eigenkapital angefallen sind, gelten als geldwerte Leistung. Somit unterliegen sie der Verrechnungssteuer.

Dividenden beim Aktionär bzw. Nahestehenden

Die Zinszahlungen, welche der Darlehensgeber auf verdecktem Eigenkapital erhalten hat, werden als Gewinnausschüttung behandelt. Dies führt dazu, dass diese als Dividendenertrag versteuert werden müssen. Dies ist in der Regel kein Nachteil für den Aktionär, da Zinseinnahmen auch zu versteuern sind. Hält der Aktionär mindestens 10% an seiner Gesellschaft, ist diese Umqualifikation aufgrund der Teilbesteuerung sogar vorteilhaft.

Rückzahlung von verdecktem Eigenkapital

Verdecktes Fremdkapital, welches zurückbezahlt wird, wird nicht als geldwerte Leistung angesehen. Somit unterliegt es nicht der Verrechnungs- und Einkommenssteuer.

Fazit

Aktionärsdarlehen bieten in der Schweiz eine gängige Finanzierungsquelle, bergen jedoch steuerliche Risiken, die häufig unterschätzt werden. Besonders Passivdarlehen können problematisch werden, wenn sie nicht den gesetzlichen Richtlinien entsprechen und als verdecktes Eigenkapital qualifizieren. Eine präzise Berechnung und korrekte Handhabung dieser Darlehen sind daher unerlässlich, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden.

Stehen Sie vor der Entscheidung, wie Sie Ihr Unternehmen finanziell strukturieren möchten? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Wir helfen Ihnen, rechtliche und steuerliche Risiken zu minimieren.