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Krypto-Steuern auf Bitcoin & Co. für das Jahr 2025

John Sulger Büel
01.01.2026

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John Sulger Büel
Wir zeigen Ihnen auf, was Sie bei der Deklaration Ihrer Kryptowährung wie Bitcoin & Co. in der Steuererklärung 2025 beachten müssen.

Besitzen Sie Kryptowährung? Dann müssen Sie Ihre digitalen "Coins" in der Steuererklärung als steuerbares Vermögen deklarieren. Dazu hat die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV in der Kursliste "Kryptowährungen" auch die Jahreskurse von den gängigsten Kryptowährungen veröffentlicht.

Jahresendkurse per 31.12.2025 in CHF

Die Jahresendkurse werden jeweils per Jahresende zu einem Durchschnittswert verschiedener Handelsplattformen und Preisen berechnet und gelten für die kantonalen Steuerbehörden für die Veranlagung.
 

Kryptowährung Kurs am 31.12.2025 (CHF)
BTC Bitcoin 69'571.988489
BCH Bitcoin Cash 470.570860
ETH Ethereum 2'364.081066
LTC Litecoin 61.240671
SOL Solana 99.191777
USDC 0.791977
USDT US Dollar Tether 0.791468
XRP Ripple 1.468010
Kryptowährung Kurs am 31.12.2024 (CHF)
BTC Bitcoin 85'926.486363
BCH Bitcoin Cash 406.351743
ETH Ethereum 3'083.556280
LTC Litecoin 94.404307
SOL Solana 179.620701
USDC 0.906168
USDT US Dollar Tether 0.905075
XRP Ripple 1.915808

Die Tücken der Kryptowährung und die Auswirkungen auf die Steuererklärung

Deklaration in der Steuererklärung

  • Aufzuführen im Formular "Wertschriften- und Guthabenverzeichnis".
  • Deklaration durch Auswertung der Jahresendbestände im Wallet.

Vermögenssteuer

  • "Offizieller" Kurswert durch Eidg. Steuerverwaltung und falls dieser nicht ermittelt wird, zum Jahresendkurs der Handelsplattform.
  • Bei fehlendem Kurswert: Deklaration zum ursprünglichen Kaufpreis in Franken.

Einkommenssteuer

  • Lohnzahlungen in Kryptowährungen als steuerbares Erwerbseinkommen.
  • Erträge durch Staking, Validator usw. als steuerbare Vermögenserträge.
  • Selbstständige: Gewinne aus Handel mit Kryptowährungen sind als Einkommen aus Haupt-/Nebenerwerb zu deklarieren.
  • Mining und vereinnahmte Transaktionsgebühren führen ebenfalls zu steuerbarem Einkommen.

Gewerbsmässiger Handel mit Kryptowährungen

Nicht jeder Trade bleibt privat. Erfüllen Sie bestimmte Kriterien, stuft das Steueramt Sie als gewerbsmässigen Händler ein. Dann sind Gewinne einkommenssteuer- und AHV-pflichtig. Verluste dürfen Sie aber abziehen.

Rechtliche Grundlage

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) definiert die Abgrenzung im Kreisschreiben 36, Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel. 2021 bestätigte die ESTV, dass diese Regeln auch für Kryptowährungen gelten.

Safe-Haven-Kriterien (alle müssen erfüllt sein)

  • Haltedauer: Jede Coin muss vor Verkauf mindestens sechs Monate im Wallet liegen.
  • Transaktionsvolumen: Käufe + Verkäufe ≤ 5-facher Jahresanfang-Bestand.
  • Haupteinkommen: Kapitalgewinne < 50 % Ihres Reineinkommens.
  • Finanzierung: Kein oder nur geringes Fremdkapital (Ertrag > Schuldzinsen).
  • Derivate: Optionen & Futures nur zur Absicherung.

Warum die Praxis strenger ist

  • Volatilität: Viele Anleger realisieren Gewinne schneller – Haltedauer < 6 Monate.
  • Schnelle Kursanstiege: Ein Teilverkauf kann das 5-fach-Limit sprengen.
  • Hebelprodukte: Mehr Margin-Trading heisst mehr Fremdkapital.

Zusätzliche Bundesgericht-Kriterien

Das Bundesgericht prüft weiter:

  • kurze Haltedauern
  • hohe Handelsfrequenz
  • Einsatz von Leverage
  • Nutzung von Derivaten

Steuerliche Folgen bei Klassifikation

  • Einkommenssteuer: Sämtliche realisierten Gewinne sind steuerbar.
  • AHV: Auf dem Gewinn fallen AHV-Beiträge an.
  • Verluste: Sie dürfen Verluste vom Einkommen abziehen.
  • Unrealisierte Gewinne: Auf Buchgewinne zahlen Sie keine Steuern.

Unser Fazit

Die Safe-Haven-Kriterien schaffen Orientierung, aber keine absolute Sicherheit. Das Steueramt Zug beurteilt jeden Fall einzeln. Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor aus Hobby-Trading ein steuerpflichtiges Geschäft wird.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Deklaration Ihrer Kryptowährung?

Besitzen Sie Kryptowährung, sind sich aber bei der Deklaration unsicher? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unsere Steuerberatung hilft Ihnen gerne weiter.