Begleichen Sie Ihre Steuerrechnung mit Kryptowährung
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Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 17.00 UhrFernsupport durch Caminada:
Als erster Kanton ermöglicht der Kanton Zug in Zusammenarbeit mit Bitcoin Suisse das Bezahlen der Steuerrechnung mit Bitcoin (BTC) und Ether (ETH). Das gilt sowohl für natürliche wie auch für juristische Personen, welche im Kanton Zug steuerpflichtig sind. Mit den beiden Kryptowährungen können die Einkommens- und Vermögenssteuer von natürlichen Personen sowie die Gewinn- und Kapitalsteuer von juristischen Personen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene bezahlt werden. Ebenfalls mit Kryptowährungen zahlbar sind Quellensteuern auf dem Einkommen sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern.
Mit Bitcoins und Ether können im Kanton Zug Steuerrechnungen bis CHF 100'000 Franken beglichen werden. Sofern Sie Ihre Steuerrechnung in Raten erhalten, können Sie für jeden Ratenbetrag separat entscheiden, ob Sie diesen mit Kryptowährungen oder in Schweizer Franken bezahlen möchten. Teilen Sie der Steuerverwaltung per E-Mail mit, welche Rate Sie mit Kryptowährungen begleichen möchten.
Erhalten Sie eine Rechnung für Ihre gesamte Steuerschuld, können Sie diese nicht teilweise mit Schweizer Franken und teilweise mit Kryptowährungen begleichen. Entscheiden Sie sich für eine Zahlung in Kryptowährung, so ist die Steuerrechnung gesamthaft mit Kryptowährungen zu begleichen.
Nach Erhalt der Steuerrechnung können Sie der kantonalen Steuerverwaltung per E-Mail mitteilen, dass Sie Ihre Steuerrechnung mit Kryptowährung bezahlen möchten. Anschliessend erhalten Sie einen Link per E-Mail zugestellt. Mit diesem können Sie einen QR-Code generieren und damit aus Ihrer Mobile-Wallet die Rechnung bezahlen.
Auf der Website der Steuerverwaltung des Kantons Zug finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:
Haben Sie Fragen zu Ihrer Steuerrechnung? Wir beraten Sie gerne rund ums Thema Steuern.