Steuern und Energie sparen zur gleichen Zeit
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Seit dem 1. Januar 2020 können Sie für den energietechnischen Liegenschaftsunterhalt verschiedene steuerliche Abzüge geltend machen. Ebenfalls neu: Die Beträge können über mehrere Jahre verteilt abgezogen werden.
Dann müssen Sie die Unterhaltsarbeiten neu nicht mehr auf mehrere Jahre verteilen, um einen steuerlichen Vorteil zu erzielen. Seit Januar 2020 können Investitionskosten, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, auf die zwei folgenden Steuerjahre vorgetragen werden. Das heisst, sind die Investitionen im ersten Jahr höher als das steuerbare Einkommen, kann der Restbetrag in der Steuererklärung auf das nächste (und übernächste) Jahr übertragen werden. Je nach Konstellation kann sich daraus für Sie ein erhebliches Steueroptimierungspotential ergeben.
Wichtig: Das gilt nur für energiesparende Unterhaltsarbeiten. Normale Unterhaltsarbeiten sollten – sofern deren Höhe relevant ist – in der Regel weiterhin auf mehrere Steuerjahre verteilt werden.
Dann können Sie die Rückbaukosten bzw. den Abbruch der Altliegenschaft für den Ersatzneubau unter gewissen Umständen steuerlich abziehen.
Ein Ersatzneubau muss innert zwei Jahren auf dem Grundstück der rückgebauten Immobilie errichtet werden. Die Nutzung des Ersatzneubaus muss die gleiche sein wie bei der Altliegenschaft.
Wichtig: Es können nicht alle Leistungen steuerlich abgezogen werden. Daher müssen auf der Rechnung sämtliche Leistungen separat und mit Betrag aufgeführt sein.
Wie angeführt können neu Aufwandüberschüsse aus energiesparenden Investitionen (hier ist das der Rückbau) auf zwei Folgeperioden vorgetragen werden. Das heisst, sind die Kosten höher als das steuerbare Einkommen, lassen sich die Überschüsse auch noch in den nachfolgenden zwei Steuerperioden abziehen. Dadurch können Sie unter Umständen bei der Einkommenssteuer massive Steuereinsparungen erzielen.
Bei der Umsetzung in der Praxis gibt es noch viele offene Fragen – lassen Sie sich von unserem Steuerexperten Christian Lingg beraten und begleiten.