Quellensteuer 2021: Das sind die wichtigsten Änderungen.
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Ein Hauptziel dieser Gesetzesrevision war die Beseitigung von Ungleichbehandlungen zwischen quellenbesteuerten und ordentlichen besteuerten Personen. Zudem wurden die Kantone verpflichtet, die Berechnung der Quellensteuern schweizweit zu vereinheitlichen.
Die ESTV hat zusammen mit den Kantonen das Kreisschreiben Nr. 45 über die Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern ausgearbeitet (KS 45), welches am 12. Juni 2019 auf der Internetseite der ESTV publiziert wurde. Dieses Kreisschreiben legt die Regeln zur Berechnung der Quellensteuern für alle Kantone verbindlich fest.
Die neue Verordnung verfolgt drei Hauptziele:
Sie als Arbeitgeber mit quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmern müssen die neuen Gesetzesgrundlagen fristgemäss umsetzen. Aus diesem Grund ist wichtig, dass Sie ihren Anpassungsbedarf und die notwendigen Änderungen kennen. Dies bildet die Grundlage für die korrekte Quellensteuerabrechnung.
Es gibt natürlich eine grosse Zahl von Änderungen und Anpassungen in der Verordnung. Diejenigen, welche Sie unbedingt kennen müssen sind die folgenden:
Im Rahmen der Neuberechnung der Quellensteuern können keine zusätzlichen Abzüge geltend gemacht werden wie z.B. die Geltendmachung einer Säule 3a-Einzahlung. Diese sind, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, im Rahmen einer NOV geltend zu machen. In der Schweiz ansässige Quellensteuerpflichtige können einmalig einen Antrag auf eine freiwillige NOV stellen, wobei zu beachten ist, dass dieser nicht mehr zurückgezogen werden kann und somit bis zum Ende der Quellensteuerpflicht gilt.
Um diesen Anpassungen Rechnung zu tragen sind verschiedene Anpassungen in Ihrer Lohnbuchhaltung unbedingt notwendig. So müssen zum Beispiel Stammdaten oder Lohnarten hinsichtlich Tarifen, Steuersatzbestimmung etc. angepasst werden.
Das bereits erwähnte Kreisschreiben Nr. 45 zur Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern beinhaltet alle Informationen zur Revision der Verordnung.
Damit Sie auf dieser Basis nicht alle Unterlagen zusammensuchen müssen stellen wir Ihnen die folgenden Formulare und Übersichten zum Download zur Verfügung.
Benötigen Sie Hilfe bei der Umsetzung der Neuerungen im Bereich Quellensteuern? Oder möchten Sie die notwendigen Anpassungen mit unseren Experten klären oder von diesen kontrollieren lassen? Dann nehmen Sie mit Martin Grüter Kontakt auf, er hilft Ihnen kompetent und gerne weiter.
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