Ab 1.1.2018: MWST Vertreter für ausländische Unternehmen notwendig!
Kontakt
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 17.00 UhrFernsupport durch Caminada:
Sie sollten deshalb frühzeitig abklären, ob Sie durch die Gesetzesänderung per 1. Januar 2018 neu in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig werden und dadurch eine Fiskalvertretung benötigen.
Sie:
Und eine der folgenden Tätigkeiten erbringen:
Wenn Sie eine dieser Fragen mit Ja beantworten und einen weltweiten Umsatz von CHF 100'000 oder mehr erzielen, sind Sie neu ab dem ersten Franken in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig.
Ebenfalls kann unter gewissen Umständen eine freiwillige Registrierung im Schweizer Mehrwertsteuerregister sinnvoll sein. Dies kann zu einer Entlastung Ihrer Kunden in Bezug auf die Einfuhr- und Zollformalitäten führen.
Ausländische Unternehmen benötigen zur Erfüllung ihrer Verfahrenspflichten, einen Fiskalvertreter in der Schweiz. Die Caminada Treuhand AG Zug kann die Vertretung gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung gerne übernehmen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie gerne in folgenden Arbeiten:
Sind Sie interessiert? Haben Sie Fragen?
Gerne können Sie unter Downloads unsere MWST-Broschüre bestellen, die in vier Sprachen DE, EN, FR und IT erhältlich ist und das Thema Steuerpflicht für Unternehmen in der Schweiz detailliert abhandelt
Klären Sie frühzeitig mit unserer MWST Expertin ab, ob Sie per 1.1.2018 in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig werden und eine Fiskalvertretung benötigen. Auf ihre Fragen hat Ruth Käslin, unserer MWST Spezialistin, die richtigen Antworten.