Abschaffung des Eigenmietwertes – kommt der Systemwechsel?
Kontakt
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 17.00 UhrFernsupport durch Caminada:
Nach der Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerates hat am 15. August 2017 auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates beschlossen, den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (Abschaffung des Eigenmietwertes) voranzutreiben.
Der Eigenmietwert ist eine fiktive Mietzinseinnahme auf selbstbewohnten Eigentum, welche der Einkommenssteuer unterliegt. Im Gegenzug können Schuldzinsen und Unterhaltskosten auf der Liegenschaft abgezogen werden.
Schätzungsweise 1.5 Mio. Wohneigentümer in der Schweiz müssen jedes Jahr ein Einkommen versteuern, dass sie gar nie erhalten. Klar, dass dies bei den betroffenen Eigentümern auf Unverständnis stösst. Dies führte in der Vergangenheit auch immer wieder zu parlamentarischen Vorstössen, mit dem Ziel, diese – zumindest von den Eigentümern als unfair empfundene - Besteuerung abzuschaffen.
Der Eigenmietwert ist zwar ein politisches Ärgernis. Es ist jedoch zu beachten, dass die entsprechende Besteuerung in Kombination mit dem Abzug für Liegenschaftsunterhalt und dem Schuldzinsenabzug grundsätzlich zur Gleichbehandlung von Wohneigentümern mit Mietern führt. Dies entspricht dem verfassungsrechtlichen Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Die Besteuerung des Eigenmietwertes wird gleichwohl von weiten Kreisen als ungerecht empfunden. Insbesondere fühlen sich Personen benachteiligt, die einen Grossteil der Hypothekarschulden abbezahlt haben und das entsprechenden fiktive Einkommen dadurch zufolge fehlenden Zinsenabzug viel stärker ins Gewicht fällt.
Damit besteht in der Schweiz ein steuerlicher Anreiz, bestehende Hypothekarschulden nicht zurückzubezahlen. Dies führt dazu, dass die Schweiz im internationalen Vergleich mit einer rekordverdächtigen hohen privaten Verschuldung (davon 90% Hypothekarkredite) auffällt. Dies macht das CH-Finanzsystem wiederum anfällig für Krisen.
Da der Eigenmietwert als ungerecht empfunden wird und zahlreiche Nebeneffekte volkwirtschaftlich unerwünscht sind, wird im Parlament nun richtigweise ein erneuter Anlauf zu einem Systemwechsel genommen.
Versuche einer Systemänderung scheiterten bisher in erster Linie aufgrund der unterschiedlichen Partikularinteressen. Diesbezüglich scheinen nun jedoch diesmal die Vorzeichen deutlich besser zu sein. Angesichts der aktuell anhaltend tiefen Zinssätze drängt heute auch der Hauseigentümerverband (HEV) auf einen Systemwechsel und zeigt sich auch bereit, Konzessionen zu machen.
Soweit letztlich konsequenterweise gar tatsächlich ein "reiner" Systemwechsel lanciert wird (Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung inkl. Wegfall des Zinsen- und Unterhaltsabzuges auf selbstbewohnten Liegenschaften) hat die Abschaffung des Eigenmietwertes diesmal wohl durchaus eine realistische Chance.
Im Grundsatz ist man sich einig, dass der Eigenmietwert abgeschafft werden soll. Unsicher ist, ob dies mehrheitsfähig ist. Wir bleiben dran! Ihre Fragen beantwortet unser Steuerexperte Christian Lingg gerne.