Nachzahlung in die Säule 3a ab 2026 möglich
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Die Altersvorsorge in der Schweiz besteht im Grundsatz aus drei Säulen: staatliche, berufliche und private Vorsorge. Das Ziel dieses Vorsorgesystems ist es, die Existenzsicherung und Lebensqualität während der Pension zu gewährleisten. Hier ein Überblick über die drei Säulen:

Die staatliche Vorsorge bildet den ersten Pfeiler des Schweizer Vorsorgesystems. Der Zweck dieser Rentenversicherung ist es, die finanzielle Existenz sicherzustellen. Die Finanzierung erfolgt nach dem Umlageverfahren – die einbezahlten Beiträge werden direkt zur Finanzierung der laufenden Leistungen verwendet.
Die berufliche Vorsorge bildet den zweiten Pfeiler. Sie setzt sich aus der Pensionskasse und der Unfallversicherung zusammen. Ziel ist es, den gewohnten Lebensstandard sicherzustellen. Die Finanzierung erfolgt nach dem Kapitaldeckungsverfahren, bei dem Beiträge angespart und später als Rente oder Kapital ausbezahlt werden.
Die freiwillige Selbstvorsorge ergänzt die staatliche und berufliche Vorsorge mit dem Ziel, Vorsorgelücken zu schliessen und den individuellen Lebensstandard zu erhalten. Im Durchschnitt decken die 1. und 2. Säule rund 60 % des Bedarfs – die restlichen 40 % können mit der 3. Säule gedeckt werden.
Vor Pensionierung: Michael steht kurz vor der Pensionierung und verdient CHF 8’000 netto. Er hat keine 3. Säule.
Nach Pensionierung: AHV und BVG decken rund 60 % seines Einkommens: CHF 8’000 × 60 % = CHF 4’800.
Vorsorgelücke: Ohne 3. Säule entsteht eine Lücke von CHF 3’200.
Mit einer 3. Säule könnte Michael zusätzliches Vermögen aufbauen, um seinen Lebensstandard zu sichern.
Die freiwillige Selbstvorsorge ermöglicht es, zusätzlich fürs Alter vorzusorgen. Sie unterteilt sich in zwei Gefässe – 3a (gebundene Vorsorge) und 3b (freie Vorsorge).
Die Säule 3a dient der finanziellen Absicherung im Alter und wird vom Staat steuerlich begünstigt.
Steuern
Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Das Guthaben ist während der Laufzeit nicht vermögenssteuerpflichtig und wird bei der Auszahlung zu einem reduzierten Satz besteuert.
Maximalbetrag 2025
Vorteile
Nachteile
Die Säule 3b bietet mehr Flexibilität als die gebundene Vorsorge. Es gibt keine Maximalbeträge, und Einzahlungen können meist nicht von der Steuer abgezogen werden.
Vorteile
Nachteile
Bislang war es nicht möglich, Beitragslücken nachträglich zu schliessen. Aufgrund der Motion Ettlin vom 19. Juni 2019 hat der Bundesrat nun die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen.
Die Änderungen der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) traten am 1. Januar 2025 in Kraft.
Ab 2026 ist zusätzlich zum regulären Beitrag ein nachträglicher Einkauf möglich, um Einzahlungslücken der letzten zehn Jahre zu schliessen. Bedingungen sind u. a.:
Vorteile
Schwachpunkte
Die steuerlichen Vorteile der Säule 3a machen sie zu einem attraktiven Instrument, um fürs Alter vorzusorgen und Steuern zu sparen. Mit der neuen Möglichkeit ab 2026, nachträgliche Einzahlungen zu tätigen, gewinnen Erwerbstätige zusätzliche Flexibilität und finanzielle Vorteile.
Vergessen Sie nicht: Die letzte Einzahlung muss bis am 31. Dezember bei der Vorsorgestiftung eingehen.
Haben Sie Fragen zu Einkaufsmöglichkeiten? Unsere Steuerspezialisten beraten Sie gerne.