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Nachzahlung in die Säule 3a ab 2026 möglich

John Sulger Büel
06.11.2025
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John Sulger Büel
Andreas Hänggi
Ab dem Jahr 2026 ist es möglich, nicht einbezahlte Beiträge der Säule 3a rückwirkend nachzuzahlen und diese von den Steuern abzuziehen. Nachfolgend ein Überblick.

Vorsorgesystem in der Schweiz

Die Altersvorsorge in der Schweiz besteht im Grundsatz aus drei Säulen: staatliche, berufliche und private Vorsorge. Das Ziel dieses Vorsorgesystems ist es, die Existenzsicherung und Lebensqualität während der Pension zu gewährleisten. Hier ein Überblick über die drei Säulen:

1. Säule

Die staatliche Vorsorge bildet den ersten Pfeiler des Schweizer Vorsorgesystems. Der Zweck dieser Rentenversicherung ist es, die finanzielle Existenz sicherzustellen. Die Finanzierung erfolgt nach dem Umlageverfahren – die einbezahlten Beiträge werden direkt zur Finanzierung der laufenden Leistungen verwendet.

2. Säule

Die berufliche Vorsorge bildet den zweiten Pfeiler. Sie setzt sich aus der Pensionskasse und der Unfallversicherung zusammen. Ziel ist es, den gewohnten Lebensstandard sicherzustellen. Die Finanzierung erfolgt nach dem Kapitaldeckungsverfahren, bei dem Beiträge angespart und später als Rente oder Kapital ausbezahlt werden.

3. Säule

Die freiwillige Selbstvorsorge ergänzt die staatliche und berufliche Vorsorge mit dem Ziel, Vorsorgelücken zu schliessen und den individuellen Lebensstandard zu erhalten. Im Durchschnitt decken die 1. und 2. Säule rund 60 % des Bedarfs – die restlichen 40 % können mit der 3. Säule gedeckt werden.

Rechenbeispiel

Vor Pensionierung: Michael steht kurz vor der Pensionierung und verdient CHF 8’000 netto. Er hat keine 3. Säule.

Nach Pensionierung: AHV und BVG decken rund 60 % seines Einkommens: CHF 8’000 × 60 % = CHF 4’800.

Vorsorgelücke: Ohne 3. Säule entsteht eine Lücke von CHF 3’200.

Mit einer 3. Säule könnte Michael zusätzliches Vermögen aufbauen, um seinen Lebensstandard zu sichern.

Was ist die 3. Säule?

Die freiwillige Selbstvorsorge ermöglicht es, zusätzlich fürs Alter vorzusorgen. Sie unterteilt sich in zwei Gefässe – 3a (gebundene Vorsorge) und 3b (freie Vorsorge).

Säule 3a

Die Säule 3a dient der finanziellen Absicherung im Alter und wird vom Staat steuerlich begünstigt.

Steuern

Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Das Guthaben ist während der Laufzeit nicht vermögenssteuerpflichtig und wird bei der Auszahlung zu einem reduzierten Satz besteuert.

Maximalbetrag 2025

  • Angestellte mit Pensionskasse: CHF 7’258
  • Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse: CHF 36’288 (max. 20 % des Nettoeinkommens)

Vorteile

  • Steuern sparen
  • Vorsorgelücke schliessen
  • Zinseszinseffekt
  • Vorzeitiger Bezug möglich (z. B. für Wohneigentum)

Nachteile

  • Geld ist gebunden
  • Maximalbetrag limitiert
  • Nur für Erwerbstätige mit AHV-pflichtigem Einkommen

Säule 3b

Die Säule 3b bietet mehr Flexibilität als die gebundene Vorsorge. Es gibt keine Maximalbeträge, und Einzahlungen können meist nicht von der Steuer abgezogen werden.

Vorteile

  • Frei wählbare Laufzeit
  • Steuerfreie Auszahlung
  • Kein Maximalbetrag

Nachteile

  • Keine Steuerprivilegien (nur begrenzter Versicherungsabzug)
  • Keine gesetzlich geregelten Schutzbestimmungen
  • Teilweise geringe Produkttransparenz

Kann man sich nachträglich in die Säule 3a einkaufen?

Bislang war es nicht möglich, Beitragslücken nachträglich zu schliessen. Aufgrund der Motion Ettlin vom 19. Juni 2019 hat der Bundesrat nun die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen.

Bundesratsentscheid vom 6. November 2024

Die Änderungen der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) traten am 1. Januar 2025 in Kraft.

Neue Bestimmungen

Ab 2026 ist zusätzlich zum regulären Beitrag ein nachträglicher Einkauf möglich, um Einzahlungslücken der letzten zehn Jahre zu schliessen. Bedingungen sind u. a.:

  • Der Maximalbetrag des aktuellen Jahres muss ausgeschöpft sein.
  • Nur Lücken der letzten 10 Jahre können nachgezahlt werden.
  • Im Zahlungs- und Nachzahlungsjahr muss Erwerbseinkommen erzielt worden sein.
  • Pro Jahr nur ein Einkauf möglich.
  • Kein Einkauf nach einem Bezug innerhalb von fünf Jahren vor der Pensionierung.
  • Vorbezüge für Wohneigentum oder Selbständigkeit sind ausgenommen.
  • Der Antrag muss schriftlich bei der Vorsorgeeinrichtung erfolgen.

Vorteile

  • Steuerersparnis
  • Stärkung der individuellen Vorsorge

Schwachpunkte

  • Nur rückwirkend ab 2025 möglich
  • Administrativer Aufwand

Fazit

Die steuerlichen Vorteile der Säule 3a machen sie zu einem attraktiven Instrument, um fürs Alter vorzusorgen und Steuern zu sparen. Mit der neuen Möglichkeit ab 2026, nachträgliche Einzahlungen zu tätigen, gewinnen Erwerbstätige zusätzliche Flexibilität und finanzielle Vorteile.

Vergessen Sie nicht: Die letzte Einzahlung muss bis am 31. Dezember bei der Vorsorgestiftung eingehen.

Haben Sie Fragen zu Einkaufsmöglichkeiten? Unsere Steuerspezialisten beraten Sie gerne.