Home-Office und die Auswirkungen auf die Steuererklärung 2020
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Spätestens beim Ausfüllen der Steuererklärung 2020 werden Sie sich diese Fragen stellen:
Die Kosten für das Home-Office sind als Berufskosten einzuordnen. In den Steuergesetzen wird Home-Office zwar nicht explizit erwähnt, allerdings sind nach Berufskostenverordnung in den "übrigen Berufskosten" Auslagen für Berufswerkzeuge (inkl. Hard- und Software) als auch für ein privates Arbeitszimmer enthalten. Für die übrigen Berufskosten sieht das Gesetz eine Pauschale vor. Auf Bundesebene beträgt diese Pauschale 3% des Nettolohns, mindestens CHF 2'000 und höchstens CHF 4'000. Anstelle der Pauschale können jedoch auch die tatsächlich angefallenen und selbst getragenen Kosten geltend gemacht werden, vorausgesetzt, die Kosten sowie die Notwendigkeit für die Erwerbstätigkeit können nachgewiesen werden. Eine Kombination von Pauschale und effektiven Kosten ist jedoch nicht möglich.
Die Praxen zur Berechnung der privaten Arbeitszimmerkosten unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Allen Kantonen ist jedoch auch hier gemein, dass die Geltendmachung der effektiven Home-Office-Kosten (inkl. Arbeitszimmer) die Pauschale für übrige Berufskosten (siehe oben) ausschliesst. Das nachfolgende Beispiel zeigt einen Vergleich zwischen effektiven und pauschalen Berufskosten für den Kanton Luzern, ausgehend von einem Nettolohn von CHF 78'000, einem 3-monatigen Home-Office und jährlichen Miet- und Nebenkosten von CHF 16'800 bzw. CHF 2'400:

Quelle: Steuern Luzern
Im obigen Beispiel fällt die Pauschale von 3% höher aus als die effektiven Arbeitszimmerkosten, so dass die Pauschale Anwendung findet.
Aufgrund der besonderen Lage im Jahr 2020 haben einige Kantone entschieden, aus verfahrensökonomischen Gründen eine Arbeitsplatzfiktion zu unterstellen. Arbeitnehmer können somit trotz Pflicht zum Home-Office die Fahrt- und Verpflegungskosten geltend machen, wie wenn sie weiterhin im Büro gearbeitet hätten (bspw. ZG, LU, und ZH).
Da es sich bei der Steuererklärung 2020 um eine spezielle Situation handelt, lohnt es sich die kantonale Handhabung von Abzügen im Vorfeld abzuklären. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Handhabung in ihrem Kanton. Für spezifische Fragen lohnt es sich, den Kontakt zum kantonalen Steueramt zu suchen.
Unser Fachexperte Steuern, John Sulger Büel, wurde von PilatusToday zu dem Thema Steuererklärung im Corona-Jahr 2020 interviewt. Hier finden Sie das ganze Interview.