Vaterschaftsurlaub: neue Versicherungsbeiträge per 1. Januar 2021
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Der Vaterschaftsurlaub wurde an der Volksabstimmung vom 27. September 2020 angenommen. Ab 1. Januar 2021 haben erwerbstätige Männer daher Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Die Vaterschaftsentschädigung wird über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert. Ebenfalls über die EO werden die Erwerbsausfälle für Mutterschaftsurlaub, Militär-, Zivilschutz- und Zivildienst bezahlt.
Die EO-Beitragssätze steigen per Januar um total 0.05 Prozent an. Dadurch werden die anfallenden Mehrkosten gedeckt.
Der Gesamtbeitrag für AHV/IV/EO steigt von total 10.55 Prozent auf 10.6 Prozent an. Arbeitgebende und Arbeitnehmende bezahlen je die Hälfte, sprich 5.3 Prozent.
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Arbeitgebende |
Arbeitnehmende |
Total |
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AHV |
4.35 % |
4.35 % |
8.7 % |
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IV |
0.7 % |
0.7 % |
1.4 % |
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EO neu |
0.25 % |
0.25 % |
0.5 % |
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EO bisher |
0.225 % |
0.225 % |
0.45 % |
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Total AHV/IV/EO neu |
5.3 % |
5.3 % |
10.6 % |
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Total AHV/IV/EO bisher |
5.275 % |
5.275 % |
10.55 % |
Für den Januarlohn heisst das konkret, dass vom Bruttolohn neu 5.3 statt 5.275 Prozent für AHV/IV/EO abgezogen werden müssen. Falls wir die Lohnbuchhaltung für Sie erledigen, nehmen wir für Sie sämtliche Umstellungen im Abacus vor.
Haben Sie Fragen zu den angepassten Versicherungsbeiträgen? Dann rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.