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Sozialversicherungs- unterstellung bei Telearbeit von Grenzgängern

Martin Grüter
24.06.2022

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Martin Grüter
Die flexible Anwendung der Unterstellungsregeln im Bereich der sozialen Sicherheit wird bis am 31. Dezember 2022 verlängert. Was heisst das für die Grenzgänger und ihre Arbeitgebenden?

Die Telearbeit hat europaweit enorm zugenommen. Dies soll in der Koordinierung der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit berücksichtigt werden.

Was bedeutet die flexible Anwendung der Unterstellungsregelung?

Auch wenn ein Grenzgänger, der bei einer schweizerischen Unternehmung angestellt ist, seiner Arbeit im Homeoffice im Wohnland nachgeht, unterliegt er weiterhin den schweizerischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit. Die Unterstellung ist unabhängig vom Pensum der Tätigkeit.

Wie wird die Handhabung ab dem 01.01.2023 sein?

Ab dem 1. Januar 2023 soll ein bestimmtes Ausmass an Telearbeit im Wohnland erlaubt sein, ohne dass die Sozialversicherungsunterstellung ändert. In den nächsten Monaten wird die konkrete Umsetzung auf europäischer Ebene und zwischen der Schweiz und ihren Nachbarstaaten vorbereitet. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Haben Sie Fragen zur korrekten Sozialversicherungsabrechnung von Grenzgängern? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf - wir beraten Sie gerne.