AHV-Reform: Alle Änderungen ab 2024 im Überblick
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Das Rentenalter wird neu als Refernzalter definiert. Es ist das Alter, ab dem eine AHV-Rente ohne Abzüge oder Zuschläge bezogen werden kann.
Wer über das Referenzalter hinaus arbeitet, hat einen Freibetrag von 1'400 Franken pro Monat, auf dem keine AHV/IV/EO-Beiträge mehr erhoben werden.
Neu kann der Freibetrag unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden, um Beitragslücken zu schliessen und die Rente bis zur Maximalrente aufzubessern.
Mit der Reform wird der Renteneintritt flexibler gestaltet. Frauen und Männer können zwischen 63 und 70 Jahren den Zeitpunkt ihres Rentenbeginns selbst wählen. Frauen der Übergangsgeneration können bereits ab 62 Jahren in Rente gehen.
Neu ist es möglich, die Rente schrittweise zwischen 20 und 80 Prozent zu beziehen und den Rest aufzuschieben. Dieser Übergang kann neu auch monatlich statt jährlich erfolgen, was den Übergang in den Ruhestand erleichtert.
Das Rentenalter für Frauen wird ab 2025 jährlich um drei Monate schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Für Frauen der Übergangsgeneration mit den Jahrgängen 1961 bis 1969 gibt es Ausgleichsmassnahmen, je nachdem, ob sie sich für das höhere Rentenalter entscheiden oder nicht.
| Jahr | Referenzalter | Betrifft Jahrgang |
|---|---|---|
| 2024 | 64 Jahre (keine Erhöhung) | 1960 |
| 2025 | 64 Jahre + 3 Mt. | 1960 |
| 2026 | 64 Jahre + 6 Mt. | 1961 |
| 2027 | 64 Jahre + 9 Mt. | 1962 |
| 2028 | 65 Jahre | 1963 und die nachfolgenden Jahrgänge |
| Jahrgang | Referenzalter | Beginn des Rentenanspruchs |
|---|---|---|
| 1960 | 64 Jahre | Februar 2024 – Januar 2025 |
| 1961 | 64 Jahre + 3 Mt. | Mai 2025 – April 2026 |
| 1962 | 64 Jahre + 6 Mt. | August 2026 – Juli 2027 |
| 1963 | 64 Jahre + 9 Mt. | November 2027 – Oktober 2028 |
| 1964 | 65 Jahre | ab Februar 2029 |
Die AHV wird über die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte auf 8.1 Prozent zusätzlich finanziert, was jährliche Mehreinnahmen von etwa 1,4 Milliarden Franken für die AHV bedeutet.
Die Reform soll dazu beitragen, die Finanzierung der AHV bis 2030 zu sichern. Zur langfristigen Sicherung der Finanzierung sind jedoch weitere Reformen über das Jahr 2030 hinaus notwendig.
Haben Sie Fragen oder Unklarheiten zu den Änderungen der neuen AHV Reform? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.