Support

Kontakt

Wir sind für Sie da.

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag

08.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 17.00 Uhr

Fernsupport durch Caminada:

TeamViewer Teamviewer
Kontaktformular

AHV-Reform: Alle Änderungen ab 2024 im Überblick

Petra Merz
20.06.2024
Gerne zeigen wir Ihnen auf, welche Änderungen die neuen Bestimmungen zur AHV - die seit Anfang Jahr in Kraft sind - mit sich bringen.

Die 4 Massnahmen der AHV 21

Vereinheitlichung des Rentenalters (Referenzalters)

Referenzalter

Das Rentenalter wird neu als Refernzalter definiert. Es ist das Alter, ab dem eine AHV-Rente ohne Abzüge oder Zuschläge bezogen werden kann.

AHV-Freibetrag

Wer über das Referenzalter hinaus arbeitet, hat einen Freibetrag von 1'400 Franken pro Monat, auf dem keine AHV/IV/EO-Beiträge mehr erhoben werden.

Neu kann der Freibetrag unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden, um Beitragslücken zu schliessen und die Rente bis zur Maximalrente aufzubessern.

Flexiblerer Rentenbezug

Vorbezug

Mit der Reform wird der Renteneintritt flexibler gestaltet. Frauen und Männer können zwischen 63 und 70 Jahren den Zeitpunkt ihres Rentenbeginns selbst wählen. Frauen der Übergangsgeneration können bereits ab 62 Jahren in Rente gehen.

Aufschub

Neu ist es möglich, die Rente schrittweise zwischen 20 und 80 Prozent zu beziehen und den Rest aufzuschieben. Dieser Übergang kann neu auch monatlich statt jährlich erfolgen, was den Übergang in den Ruhestand erleichtert.

Höheres Rentenalter für Frauen

Das Rentenalter für Frauen wird ab 2025 jährlich um drei Monate schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Für Frauen der Übergangsgeneration mit den Jahrgängen 1961 bis 1969 gibt es Ausgleichsmassnahmen, je nachdem, ob sie sich für das höhere Rentenalter entscheiden oder nicht.

 

Jahr Referenzalter Betrifft Jahrgang
2024 64 Jahre (keine Erhöhung) 1960
2025 64 Jahre + 3 Mt. 1960
2026 64 Jahre + 6 Mt. 1961
2027 64 Jahre + 9 Mt. 1962
2028 65 Jahre 1963 und die nachfolgenden Jahrgänge
Jahrgang Referenzalter Beginn des Rentenanspruchs
1960 64 Jahre Februar 2024 – Januar 2025
1961 64 Jahre + 3 Mt. Mai 2025 – April 2026
1962 64 Jahre + 6 Mt. August 2026 – Juli 2027
1963 64 Jahre + 9 Mt. November 2027 – Oktober 2028
1964 65 Jahre ab Februar 2029

Zusatzfinanzierung über Mehrwertsteuererhöhung

Die AHV wird über die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte auf 8.1 Prozent zusätzlich finanziert, was jährliche Mehreinnahmen von etwa 1,4 Milliarden Franken für die AHV bedeutet.

Die Reform soll dazu beitragen, die Finanzierung der AHV bis 2030 zu sichern. Zur langfristigen Sicherung der Finanzierung sind jedoch weitere Reformen über das Jahr 2030 hinaus notwendig.

Haben Sie Fragen oder Unklarheiten zu den Änderungen der neuen AHV Reform? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.