Neues Transparenzregister Schweiz – Was Unternehmen beachten müssen
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Ab voraussichtlich Herbst 2026 müssen viele Schweizer Unternehmen zusätzliche Angaben zu ihren wirtschaftlich berechtigten Personen melden. Mit dem neuen Transparenzregister setzt die Schweiz internationale Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung um. Hintergrund der Gesetzesverschärfung ist insbesondere der zunehmende internationale Druck auf die Schweiz sowie die Umsetzung der Vorgaben der Financial Action Task Force (FATF).
Das neue Gesetz betrifft einen grossen Teil der Schweizer Unternehmen und bringt zusätzliche Identifikations-, Dokumentations- und Meldepflichten mit sich.
Das neue Transparenzregister betrifft grundsätzlich alle Kapitalgesellschaften in der Schweiz – vor allem AG und GmbH. Der Bundesrat geht davon aus, dass über 500'000 Unternehmen schweizweit betroffen sind.
Betroffen sind grundsätzlich nahezu alle Kapitalgesellschaften und Genossenschaften in der Schweiz. Dazu gehören insbesondere:
Ebenfalls erfasst werden bestimmte ausländische Gesellschaften mit Bezug zur Schweiz, beispielsweise mit einer im Handelsregister eingetragenen Zweigniederlassung oder tatsächlicher Verwaltung in der Schweiz.
Nicht betroffen sind insbesondere:
Bereits heute bestehen für viele Gesellschaften Pflichten zur Führung von Aktionärs- und Gesellschafterverzeichnissen sowie zur Dokumentation wirtschaftlich berechtigter Personen. Mit dem neuen Transparenzregister werden diese Informationen künftig zusätzlich an eine zentrale staatliche Stelle gemeldet und laufend aktualisiert werden müssen. Als wirtschaftlich berechtigte Personen gelten grundsätzlich natürliche Personen, welche direkt oder indirekt mindestens 25% einer Gesellschaft kontrollieren oder auf andere Weise einen massgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft ausüben.
Gemeldet werden müssen insbesondere:
Die Unternehmen sind verpflichtet, diese Informationen aktuell zu halten und Änderungen fristgerecht zu melden.
Das Gesetz wurde vom Parlament bereits verabschiedet. Das Inkrafttreten wird aktuell für den Herbst 2026 erwartet.
Wie bei vielen regulatorischen Projekten ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass sich der Zeitplan noch verschiebt. Aktuell laufen noch Arbeiten an den Ausführungsverordnungen sowie an der technischen Umsetzung des Registers. Mehrere Branchenverbände und Wirtschaftsorganisationen haben zudem Kritik an einzelnen Punkten des Gesetzes und am administrativen Zusatzaufwand geäussert.
Die Meldung soll primär elektronisch über die Plattform EasyGov erfolgen.
EasyGov ist das zentrale Online-Portal des Bundes für Unternehmen und wird bereits heute für zahlreiche behördliche Meldungen und Bewilligungsverfahren genutzt, beispielsweise für MWST-Abrechnungen oder das Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeiten in der Schweiz. Bestehende EasyGov-Benutzerkonten können künftig auch für die Meldungen an das Transparenzregister verwendet werden.
Unternehmen ohne EasyGov-Zugang können sich bereits heute unter www.easygov.swiss registrieren.
Teilweise sollen Meldungen bzw. Mutationen auch im Zusammenhang mit Handelsregisteranmeldungen möglich sein. Gemäss den bisherigen Informationen wird die Meldung an das Transparenzregister künftig eng mit den Handelsregisterprozessen verknüpft sein.
Auch wenn das Gesetz noch nicht in Kraft ist, empfiehlt es sich bereits heute:
Besonders bei internationalen Gruppenstrukturen oder indirekten Beteiligungsverhältnissen kann die Analyse der wirtschaftlich berechtigten Personen anspruchsvoll werden. Aber auch bei lokal tätigen KMU mit mehreren Aktionärinnen und Aktionären sollte der Aufwand für die Überprüfung, Ergänzung und laufende Aktualisierung der erforderlichen Informationen nicht unterschätzt werden. Insbesondere bei Veränderungen im Aktionariat, bei Wohnsitzwechseln oder bei Beteiligungen über andere Gesellschaften können zusätzliche Abklärungen und Mutationen erforderlich werden. Die Unternehmen sind dafür verantwortlich, dass die gemeldeten Informationen vollständig, korrekt und aktuell sind.
Die Einführung des Transparenzregisters bringt für viele Unternehmen neue administrative und organisatorische Anforderungen mit sich. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen frühzeitig zu beurteilen und die notwendigen Vorbereitungen rechtzeitig zu treffen.
Unser Leistungsangebot umfasst insbesondere:
Wir verfolgen die weitere Entwicklung des Gesetzes sowie der Ausführungsbestimmungen laufend und informieren unsere Kunden frühzeitig über relevante Neuerungen und allfälligen Handlungsbedarf.
Mit dem neuen Transparenzregister führt die Schweiz eine weitreichende Verschärfung der Transparenz- und Dokumentationspflichten für juristische Personen ein. Auch wenn bis zum Inkrafttreten noch Detailfragen offen sind und sich der Zeitplan allenfalls noch verschieben kann, empfiehlt es sich für Unternehmen bereits heute, ihre Eigentümer- und Beteiligungsstrukturen zu überprüfen und die erforderlichen Vorbereitungen für die neuen Anforderungen frühzeitig anzugehen.