Stellenmeldepflicht – betrifft mich das?
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Kernstück des neuen Gesetzes ist, dass die Stellensuchenden, die bei einem RAV gemeldet sind, gegenüber allen anderen Stellensuchenden einen fünftägigen Vorsprung erhalten.
Das SECO veröffentlich diese jeweils auf www.arbeit.swiss. Dort finden Sie auch einen Check-Up, in welchem Sie die genaue Berufsbezeichnung eingeben können um herauszufinden, ob ein Beruf zu einer der genannten Berufsarten gehört.
In den folgenden drei Ausnahmefällen entfällt die Meldung:
Deren Profile sind auch auf arbeit.swiss publiziert.
Am schnellsten geht die Meldung online über das Portal arbeit.swiss. Sie kann alternativ auch per E-Mail, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Die Zuteilung an das zuständige RAV erfolgt dann automatisch. Im Kanton Zug übernimmt das Amt für Wirtschaft und Arbeit in den ersten Monaten eine beratende und informierende Rolle. Fragen können via economy@zg.ch abgesetzt werden.
Entweder auf der genannten Website des SECO oder in den folgenden zwei Erklärungsvideos des SECO oder an einem ganz konkreten Beispiel eines Personalvermittlers.
Wenn sie die offene Stelle mit einem möglichst genauen Stellenprofil melden erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen vom zuständigen RAV die Informationen über zum Profil passende Dossiers. Machen Sie Gebrauch von dieser kostenlosen Dienstleistung!
Als Arbeitnehmer haben Sie einen Informationsvorsprung von 5 Tagen, wenn sie zu einer der betroffenen Berufsarten gehören. Auch sie können mittels dem oben genannten Check-Up ermitteln, ob sie von diesem Informationsvorsprung profitieren können.
Sie riskieren eine Busse von bis zu maximal CHF 40'000, wenn die Berufsgruppe gemäss der aktuellen Liste der Meldepflicht unterliegt und sie auf eine Meldung verzichtet haben.
Orientieren Sie sich und nutzen Sie die Vorteile einer kostenlosen Personalvermittlung durch das RAV. Bei Fragen in den Bereichen Personaladministration, Lohnbuchhaltung und weiteren Themen des Rechnungswesens hilft Ihnen hilft Ihnen Nicola Edelmann gerne weiter.