Personalverleih: Was gibt es zu beachten?
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Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 17.00 UhrFernsupport durch Caminada:
Der Personalverleih und die private Arbeitsvermittlung werden im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) geregelt. Das AVG hat den Schutz der Stellensuchenden und verliehenen Arbeitnehmenden zum Ziel.
Personalverleih findet dann statt, wenn ein Mitarbeiter in einem anderen Unternehmen arbeitet, als er einen Arbeitsvertrag hat.
Zwischen dem Arbeitnehmer und dem Verleiher besteht ein Arbeitsvertrag. Zwischen dem Verleiher und dem Einsatzbetrieb besteht ein Verleihvertrag oder eine Einsatzvereinbarung. Der Verleiher tritt die wesentlichen Weisungsrechte über den Angestellten an den Einsatzbetrieb ab.
Das typische Beispiel ist ein Temporärbüro, welches Mitarbeitende an Kunden verleiht. Personalverleih findet zum Beispiel auch im Profifussball, im Treuhand oder in der IT statt. Ebenfalls von Personalverleih spricht man, wenn Mitarbeitende (temporär) bei einer Schwester- oder Tochtergesellschaft arbeiten.
Der Arbeitnehmer wird vom Arbeitgeber ausschliesslich zum Verleih angestellt. Der Arbeitgeber verfügt selbst nicht über eigene Produktions- oder Dienstleistungsbetriebe. Für jeden Einsatz wird ein separater Arbeitsvertrag abgeschlossen.
Der Arbeitnehmer wird mit dem Zweck zur Verleihung an Einsatzbetriebe angestellt. Der Arbeitgeber selbst verfügt meistens auch über einen eigenen Betrieb, in dem er die Arbeitnehmer einsetzen kann. Es wird ein Arbeitsvertrag für eine Zeitdauer abgeschlossen, die unabhängig von den einzelnen Einsätzen ist.
Die Arbeitnehmer werden vom Arbeitgeber nicht zum Zweck des Verleihs angestellt. Die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer wird nur ausnahmsweise anderen Unternehmen überlassen, zum Beispiel um einer Drittfirma während der Hochsaison auszuhelfen oder eigene Umsatzeinbussen in seinem Betrieb zu überbrücken. Für den gelegentlichen Personalverleih muss keine Bewilligung eingeholt werden.
Achtung, der konzerninterne Verleih ist bewilligungspflichtig. Von der Bewilligungspflicht abgesehen werden kann im Einzelfall, wenn der Verleih ausschliesslich des Erwerbes von Erfahrungen in fachlicher, sprachlicher oder anderweitiger Hinsicht oder dem Knowhow-Transfer innerhalb des Konzerns dient.
Der Personalverleih ist gewerbsmässig, wenn er regelmässig und gewinnorientiert stattfindet.
Die Definition der Regelmässigkeit ist:
Die Definition der Gewinnorientierung ist:
Gewerbsmässiger Personalverleih innerhalb der Schweiz erfordert eine kantonale Bewilligung, die durch den Sitzkanton des Vermittlungs- oder Verleihbetriebs erteilt wird. Zur Sicherung von allfälligen Lohnansprüchen muss der Vermittler beim Kanton eine Kaution von mindestens CHF 50'000 bis maximal CHF 150'000 hinterlegen.
Falls die Tätigkeit grenzüberschreitend erfolgt, wird zusätzlich eine eidgenössische Bewilligung benötigt, die das SECO erteilt. Das SECO ist auch die Aufsichtsbehörde über die kantonalen Vollzugsbehörden.
Art. 12 Abs. 2 AVG gestattet den Personalverleih vom Ausland in die Schweiz durch einen ausländischen Verleihbetrieb nicht.
Um eine Person ins Ausland zu verleihen, muss sichergestellt werden, dass der Betrieb über ausreichende Kenntnisse der Verhältnisse in den entsprechenden Staaten (gesetzliche Regelungen über die Einreise, Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und Personalverleih) verfügt.
Um einen aus dem Ausland neu zuziehenden Ausländer zu verleihen, sind Kenntnisse des schweizerischen Ausländerrechts erforderlich.
Sollte Ihr Betrieb nicht über die ausreichenden Kenntnisse über ausländischen oder inländischen gesetzlichen Regelungen verfügen, unterstützen wir Sie gerne.
Wer vorsätzlich ohne die erforderliche Bewilligung Arbeit vermittelt oder Personal verleiht, wird mit einer Busse bis zu CHF 100'000.- bestraft.
Wer vorsätzlich als Arbeitgeber die Dienste eines Vermittlers oder Verleihers beansprucht und weiss, dass dieser die erforderliche Bewilligung nicht besitzt, wird mit einer Busse bis zu CHF 40'000.- bestraft.
Im Verzeichnis der bewilligten privaten Arbeitsvermittlungs- und Personalverleihbetriebe finden Sie eine Übersicht.
Ziehen Sie in Betracht, in Ihrer Firma verliehene Arbeitnehmer einzusetzen oder möchten Sie selbst Arbeitnehmer verleihen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf - wir beraten Sie gerne in Sachen Personalverleih.