Lohngleichheitsanalyse – das müssen Sie wissen
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Der Bundesrat hat die Änderung des Gleichstellungsgesetzes zur besseren Durchsetzung der Lohngleichheit auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt.
Die neuen Regelungen gelten für Unternehmen mit hundert und mehr Angestellten.
Die betroffenen Unternehmen müssen bis (spätestens) Juni 2021 eine Lohngleichheitsanalyse durchführen.
Die Analyse muss von einem zugelassenen unabhängigen Revisionsunternehmen geprüft werden. Caminada Treuhand AG Zug darf solche Prüfungen durchführen.
Alle Mitarbeitenden müssen über die Ergebnisse der Analyse schriftlich informiert werden. Börsenkotierte Gesellschaften müssen die Analyse im Anhang der Jahresrechnung veröffentlichen.
Der Bund stellt für die Analyse das kostenlose Selbsttest-Tool LOGIB zur Verfügung. Es werden aber auch andere Methoden akzeptiert, sofern die jeweilige Analysemethode wissenschaftlich anerkannt und rechtskonform ist.
Zeigt die betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse einen unerklärbaren systematischen Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern, muss die Analyse alle vier Jahre wiederholt werden.
Weil die Resultate der Analyse (zumindest intern) kommuniziert werden müssen, kann ein unerklärbarer und systematischer Lohnunterschied für die Firma ein Reputationsrisiko darstellen.
Kleinere Unternehmen müssen die Analyse allenfalls auch vorlegen können. Zum Beispiel dann, wenn Firmen Aufträge nur an Firmen mit Lohngleichheit vergeben wollen oder dürfen.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine Prüfung Ihrer Analyse? Dann freut sich Ramon Heiri auf Ihre Kontaktaufnahme.