Die roten und orangen Einzahlungsscheine werden ab Ende Juni 2020 schrittweise durch die neue QR-Rechnung ersetzt. Per 30. Juni 2020 können Sie Ihre Rechnungen als QR-Rechnung erhalten – ab dann müssen Sie technisch in der Lage sein, QR-Rechnungen zu bezahlen.
Im Schweizer Zahlungsverkehr wurde mit dem ISO-20222-Standard die Basis für die QR-Rechnung gelegt. Ab dem 30. Juni 2020 wird die QR-Rechnung nun schweizweit eingeführt. Die orangen und roten Einzahlungsscheine verschwinden zukünftig, wann ist noch nicht klar. Während einer Übergangsfrist werden Einzahlungsschein und QR-Rechnungen im Umlauf sein.
Was ist die QR-Rechnung?
Die QR-Rechnung ist der neue Rechnungsstandard und bietet diverse Verbesserungen bei der digitalen Verarbeitung. Die Rechnung ist wie bisher in zwei Teile aufgeteilt: Der obere Teil entspricht wie bis anhin der Rechnung mit den Leistungen. Der untere Teil, mit Zahlteil rechts (inkl. QR-Code) und Empfangsschein links, muss im Format A6 quer gehalten sein. Dieser Teil ersetzt den orangen bzw. roten Einzahlungsschein. Der Zahlteil transportiert deutlich mehr Informationen als die heutigen Einzahlungsscheine. Dies erleichtert die digitale Verarbeitung in der Buchhaltung. Zusätzlich können zum Beispiel die Rechnungs- oder die MWST-Nummer integriert werden.

(Bildquelle: SIX-Group)
- Der QR-Code auf der Rechnung muss die Grösse 46 x 46 mm betragen. Mittig muss ein 7 x 7 mm grosses Schweizer-Kreuz-Logo zur Wiedererkennung platziert sein.
- Die QR-Rechnung kann in Schweizer Franken oder Euro ausgestellt werden.
- Die QR-Rechnung wird entweder elektronisch oder in gedruckter Form verschickt. Die gedruckte Version benötigt keinen Vordruck und kann vom Rechnungssteller mit einem handelsüblichen Drucker in Schwarz / Weiss auf ein Papier mit Perforation gedruckt werden. Der QR-Code selbst kann auf Plakaten oder anderen Werbemitteln angebracht werden, zum Beispiel um Spenden zu generieren.
Auswirkungen für Firmen
Als Firma können Sie per 30. Juni 2020 QR-Rechnungen erhalten. Das heisst für Sie, dass Sie dann auch QR-Rechnungen bezahlen können müssen. Bereiten Sie sich auf die QR-Rechnungen vor, denn allenfalls müssen Sie Ihre Prozesse und Systeme im Zahlungsverkehr anpassen.
Erstellen Sie Ihre Rechnungen mit einer eigenen Softwarelösung?
- Dann nehmen Sie zeitnah mit Ihrem Softwareanbieter Kontakt auf und stellen Sie sicher, dass Ihre Software für QR-Codes kompatibel ist.
Erstellen wir Ihre Buchhaltung?
- Wenn Sie das Erstellen Ihrer eigenen Rechnungen mit dem QR-Code geklärt und terminiert haben, können Sie zurücklehnen – Abacus und auch die weiteren Software-Anbieter sind bereits daran, das ERP zu erweitern. Für allfällige weitere Schritte kommen wir frühzeitig auf Sie zu.
- Prüfen Sie, ob Ihre Apps, Lesegeräte, Scanners und Drucker QR-Codes lesen und bearbeiten können. Die meisten Anbieter haben mittlerweile publiziert, ab wann die neue Lösung verfügbar sein wird.
Erstellen Sie Ihre Rechnungen ohne Softwarelösung?
- Dann ist das der Zeitpunkt, um Ihren Rechnungsprozess zu digitalisieren. Dazu empfehlen wir Ihnen www.swiss21.org . Interessiert? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
- Als Alternative stellt der Finanzplatz eine einfache browserbasierte Lösung zur kostenlosen Generierung des Zahlteils mit Swiss QR-Code zur Verfügung (Quelle Six-Group – Lösung noch nicht online)
Gut zu wissen
- Überprüfen Sie Ihre Kreditorenstammdaten und ergänzen Sie diese mit IBAN-Nummern und den QR-IBAN Nummern. Proprietäre Kontonummern (z.B. Postkontonummer) können nicht mehr verwendet werden, sondern müssen ebenfalls im QR-IBAN-Format angedruckt werden.
- Zahlteile mit QR-IBAN und QR-Referenz dürfen nicht als ESR bezahlt werden. Die Bezahlung als ESR kann zu einer Abweisung oder zu einer Fehlgutschrift bei der Zahlungsempfängerbank führen.
Auswirkungen für Privatpersonen
Für Sie als Privatperson ändert sich nicht viel. Mit Ihrem Smartphone können Sie die QR-Rechnungen einfach(er) einscannen. Ohne zusätzliche Eingabe müssen Sie die Rechnung nach dem Scannen nur noch kontrollieren und freigeben. Das Scannen verringert die Fehlerquote und spart Zeit. Natürlich können Sie die Rechnungen bei Bedarf immer noch manuell im E-Banking erfassen.
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie weiterführende Informationen zu der QR-Rechnung: