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Abschreibungen: Abschreibungstabelle ESTV, Methoden & Co. in der Schweiz

Die Wertverminderung von Sachanlagen wird durch Abschreibungen im Anlagevermögen vorgenommen. Doch welche Sätze und welche Methoden kommen wann zur Anwendung?

Inhalt

Anlagegüter wie Maschinen, Fahrzeuge, Mobiliar, EDV-Anlagen, welche über mehrere Jahre genutzt werden, werden ins Anlagevermögen (Aktiven in Bilanz) gebucht. Die Sachanlagen werden zum Anschaffungswert verbucht. Mit der Zeit und der Nutzung vermindert sich dieser Wert.

Ein Wertverbrauch kann aus unterschiedlichen Gründen eintreten:

  • Verschleiss, Abnutzung, Zerfall
  • technologische Überalterung
  • modebedingter oder bedürfnisbedingter Verlust der Nachfrage
  • usw.

Die Bewertung der Sachanlagen darf höchstens zum Anschaffungswert oder den Herstellungskosten erfolgen. Auf diesem Wert werden danach die ordentlichen Abschreibungen vorgenommen.

Abschreibungstabelle der ESTV für geschäftliche Betriebe

Abschreibungssätze in Prozenten des Buchwertes

Wohnhäuser von Immobiliengesellschaften und Personalwohnhäuser  
– auf Gebäuden allein 2 % 
– auf Gebäude und Land zusammen 1,5 % 
Geschäftshäuser, Büro- und Bankgebäude, Warenhäuser, Kinogebäude  
– auf Gebäuden allein 4 % 
– auf Gebäude und Land zusammen 3 % 
Gebäude des Gastwirtschaftsgewerbes und der Hotellerie  
– auf Gebäuden allein 6 % 
– auf Gebäude und Land zusammen 4 % 
Fabrikgebäude, Lagergebäude und gewerbliche Bauten(speziell Werkstatt- und Silogebäude)  
– auf Gebäuden allein 8 % 
– auf Gebäude und Land zusammen 7 % 

 

Hochregallager und ähnliche Einrichtungen 15 % 
Fahrnisbauten auf fremdem Grund und Boden 20 % 
Geleiseanschlüsse 20 % 
Wasserleitungen zu industriellen Zwecken 20 % 
Tanks (inkl. Zisternenwaggons), Container 20 % 
Geschäftsmobiliar, Werkstatt- und Lagereinrichtungen mit Mobiliarcharakter 25 % 
Transportmittel aller Art ohne Motorfahrzeuge, insbesondere Anhänger 30 % 
Apparate und Maschinen zu Produktionszwecken 30 % 
Motorfahrzeuge aller Art 40 % 
Maschinen, die vorwiegend im Schichtbetrieb eingesetzt sind, oder die unter besonderen Bedingungen arbeiten, wie z.B. schwere Steinbearbeitungsmaschinen, Strassenbaumaschinen 40 % 
Maschinen, die in erhöhtem Masse schädigenden chemischen Einflüssen ausgesetzt sind 40 % 
Büromaschinen 40 % 
Datenverarbeitungsanlagen (Hardware und Software) 40 % 
Immaterielle Werte, die der Erwerbstätigkeit dienen, wie Patent-, Firmen-, Verlags-, Konzessions-, Lizenz- und andere Nutzungsrechte; Goodwill. 40 % 
Automatische Steuerungssysteme 40 % 
Sicherheitseinrichtungen, elektronische Mess- und Prüfgeräte 40 % 
Werkzeuge, Werkgeschirr, Maschinenwerkzeuge, Geräte, Gebinde, Gerüstmaterial, Paletten usw. 45 % 
Hotel- und Gastwirtschaftsgeschirr sowie Hotel- und Gastwirtschaftswäsche 45 % 

Quelle: Merkblatt A 1995 – Geschäftliche Betriebe

Sonderfälle

Investitionen in energiesparende Einrichtungen

Wärmeisolierungen, Anlagen zur Umstellung des Heizungssystems, zur Nutzbarmachung der Sonnenenergie und dgl. können im ersten und im zweiten Jahr bis zu 50% vom Buchwert und in den darauffolgenden Jahren zu den für die betreffenden Anlagen üblichen Sätzen abgeschrieben werden.

Umweltschutzanlagen

Gewässer- und Lärmschutzanlagen sowie Abluftreinigungsanlagen können im ersten und im zweiten Jahr bis zu 50% vom Buchwert und in den darauffolgenden Jahren zu den für die betreffenden Anlagen üblichen Sätzen abgeschrieben werden.

Quelle: Merkblatt A 1995 – Geschäftliche Betriebe

Abschreibungs-Methoden, Sätze und wie man mit der Abschreibungstabelle arbeitet

Die Abschreibungen können auf verschiedene Arten vorgenommen werden:

Lineare Abschreibung

Die lineare Abschreibung ist die gebräuchlichste und einfachste Abschreibungsmethode. Sie ist auf alle beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgüter anwendbar.

Zum Abschreiben nimmt man die Hälfte des normalen Abschreibungssatzes der ESTV Abschreibungstabelle, z.B. nimmt man 20% anstelle von 40% bei den Fahrzeugen. Bei den linearen Abschreibungen wird auch immer der gleiche Betrag abgeschrieben, d.h. bei 20% schreibt man fünf Jahre lang denselben Betrag ab.

Degressive Abschreibung

Wird mit dem Prozentsatz der ESTV Abschreibungstabelle abgeschrieben, wird die Abschreibung auf dem jeweiligen Restwert erstellt. Hier kommt ein doppelt so hoher Abschreibungssatz, als bei der linearen Methode, zur Anwendung.

Zusätzlich unterscheidet man zwischen:

Direkte Abschreibung

Bei der direkten Abschreibungsmethode wird die Wertminderung vom Buchwert berechnet und direkt auf das Sachanlagekonto gebucht. Der Anschaffungswert ist somit nicht mehr ersichtlich, lediglich der Buchwert.

→ Buchungssatz: Abschreibungen Fahrzeuge (Aufwandkonto) / Fahrzeuge

Indirekte Abschreibung

Die Wertverminderung wird bei der indirekten Abschreibungsmethode vom Anschaffungswert berechnet und auf einem Wertberichtigungskonto (Minus-Aktivkonto) erfasst. Der Anschaffungswert sowie die kumulierten Abschreibungsbeträge (Wertberichtigung) bleiben somit ersichtlich.

→ Buchungssatz: Abschreibungen Fahrzeuge / Wertberichtigung Fahrzeuge

Sofortabschreibung

Im Kanton Zug ist auf beweglichen Gegenständen des betrieblichen Anlagevermögens eine Sofortabschreibung möglich.

Eine Sofortabschreibung ist nur im Anschaffungsjahr einer Neuinvestition möglich. Sie ist auf einem separaten Konto zu verbuchen und in der Steuererklärung separat auszuweisen. Die Sofortabschreibung hat vollständig auf den Bilanzwert von CHF 1.00 (pro memoria) zu erfolgen.

Fazit

Jeder Betrieb muss seine Abschreibungspolitik selber festlegen. Unsererseits empfehlenswert und zur besseren Übersicht ist sicherlich die indirekte Abschreibung kombiniert mit der linearen Berechnungsmethode. Dies kommt auch meistens der effektiven Nutzung des Sachgutes nahe.