Arbeiten im Teilzeitformat findet immer mehr Verbreitung. Gleichzeitig werden die verschiedenen Tätigkeiten häufig über die Landesgrenzen hinweg ausgeübt. Im aktuelle Akzente weisen wir Sie auf wichtige Faktoren im Bezug auf die Sozialversicherungen hin.
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Tag: Sozialversicherung
Treten Arbeitnehmende aus dem Unternehmen aus, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, diese über die Personalversicherungen und die Versicherungsdeckungen nach Ende der Anstellung zu informieren. Wird die Informationspflicht nicht eingehalten, drohen dem Arbeitgeber im schlimmsten Fall hohe Schadenersatzzahlungen.
Reisen Sie oder Ihre Mitarbeitenden für grenzüberschreitende Tätigkeiten ins europäische Ausland, dann muss seit 1. Januar 2019 zwingend die sogenannte A1 Bescheinigung, welche vor Doppelversicherung schützt, elektronisch beantragt und vom Reisenden mitgeführt werden. Erfahren Sie jetzt, was es dabei zu beachten gibt.