Der Vaterschaftsurlaub wurde an der Volksabstimmung vom 27. September 2020 angenommen. Ab 1. Januar 2021 haben erwerbstätige Männer daher Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Die Vaterschaftsentschädigung wird über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert. Ebenfalls über die EO werden die Erwerbsausfälle für Mutterschaftsurlaub, Militär-, Zivilschutz- und Zivildienst bezahlt.
EO +0.05 Prozent
Die EO-Beitragssätze steigen per Januar um total 0.05 Prozent an. Dadurch werden die anfallenden Mehrkosten gedeckt.