Seit der Revision des Schweizer Obligationenrechts per 01.01.2008 sind alle Gesellschaften, die einer ordentlichen Revision unterliegen verpflichtet, ein funktionierendes, internes Kontrollsystem (IKS) einzuführen. Der Verwaltungsrat ist für dessen Aufrechterhaltung gemäss Art. 716a OR gesetzlich verantwortlich. Die Prüfung des IKS stellt einen separaten Prüfungsgegenstand im Rahmen der ordentlichen Jahresabschlussprüfung dar.
Bei der Einführung des IKS wurde dieses von vielen Unternehmern und Finanzchefs als Erhöhung der Bürokratie wahrgenommen und daher nie gewissenhaft umgesetzt. Heute erlebt man vermehrt, dass die Pflege eines internen Kontrollsystems auch gleich als Chance wahrgenommen wird. So werden interne Abläufe kritisch hinterfragt und allfällige bestehende, operative Risiken minimiert.
Die Ziele eines IKS können wie folgt dargestellt werden:
- Erhöhung der Zuverlässigkeit der Finanz- und Führungsinformationen
- Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Reglementen
- Vermeidung von Betrug aufgrund der Verringerung von Anreizen
- Operative und finanzielle Risikominimierung
- Optimierung der Betriebsprozesse
Damit ein internes Kontrollsystem als funktionierend bestätigt werden kann, sollten folgende Komponenten (COSO) vollständig abgedeckt sein:
Auf diese fünf Komponenten gehen wir in den nächsten Beiträgen vertieft ein.
Fazit: Zusammenfassend kann gesagt werden, dass in vielen Gesellschaften, welche das IKS aufgebaut haben, die vorhandenen Fehler im Abschluss deutlich gesenkt und das Risikobewusstsein erhöht werden konnte.
Sollten Sie noch kein funktionierendes internes Kontrollsystem aufgebaut haben oder wünschen Sie, ihr IKS durch eine externe Partei überprüfen zu lassen, so steht Ihnen Marcel Lederer gerne als Revisionsexperte in Zug und Luzern zur Verfügung.
Foto by unsplash.com / Jeff Sheldon
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