
Christian Lingg
Die Auswirkungen der Abschaffung der Dumont Praxis
Ab dem 1. 1. 2010 sind bei der direkten Bundessteuer die Instandstellungskosten für Liegenschaften ab deren Erwerb abzugsfähig. Die Kantone haben 2 Jahre Zeit, ihr Recht anpassen.
Nach etlichen Anläufen hat das Parlament 2008 „tabula rasa“ gemacht und die umstrittene Dumont Praxis, eine langjährige bundesgerichtliche Rechtssprechung, aufgehoben. Damit können künftig alle werterhaltenden Instandstellungskosten auch kurz nach dem Erwerb einer Liegenschaft vom Einkommen abgezogen werden. Bisher durfte der Erwerber einer „stark vernachlässigten Liegenschaft“ die Kosten für „bisher unterlassene Unterhaltsarbeiten“ während fünf Jahren nach dem Erwerb nicht in Abzug bringen. Die beiden Begriffe führten dabei immer wieder zu verschiedensten Interpretationen was unter „vernachlässigt“ oder „unterlassenem Unterhalt“ zu verstehen sei. Grosse Rechtsunsicherheit und eine sehr uneinheitliche Auslegung der Praxis durch die Kantone waren die Folge. Die neue Regelung sieht nun explizit vor, dass „Kosten für die Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften“ bei Liegenschaften im Privatvermögen vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden können.





