Georges Felder

Besteht
bei Ihrer GmbH Handlungsbedarf?

Seit dem 1. Januar 2008 ist das neue GmbH Recht in Kraft. Seither läuft die Frist für Anpassungen, die in den nächsten zwei Jahren erfolgen müssen.

Drei Punkte müssen bei jeder GmbH überprüft und - wo nötig - angepasst werden. Erstens müssen die Statuten und Reglemente der Gesellschaft auf ihre Konformität mit dem neuen Recht geprüft werden. Zweitens ist zu klären, ob die Gesellschaft eine Revisionsstelle benötigt und ob der Handelsregistereintrag entsprechend zu ändern ist. Drittens muss die Rechnungslegung den Bestimmungen des Aktienrechts angeglichen werden. Bis zum 31. Dezember 2009 hat eine bestehende GmbH Zeit, ihre Statuten und Reglemente den neuen Vorschriften des Obligationenrechts (OR) anzupassen. Werden die Statuten und Reglemente nicht überprüft, kann es nämlich sein, dass für die Gesellschafter wichtige Bestimmungen zu diesem Zeitpunkt ersatzlos verfallen, welche dem neuen OR nicht entsprechen. Bis zum 31. Dezember 2008 muss die GmbH feststellen, ob Sie - auf Basis der neuen OR Vorschriften - eine Revisionsstelle im Handelsregister eintragen lassen muss. Ist dies der Fall, muss die Revisionsstelle bei der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde registriert sein. Das Handelsregister überprüft die Registrierung, bevor der Eintrag erfolgen kann. Allenfalls ist - wenn die GmbH nur der eingeschränkte Revision unterliegt - ein so genanntes Opting Out möglich. Das Opting Out erfordert ein spezifisches Vorgehen. Bei bestehenden Gesellschaften mit Revision muss zudem die Prüfung der Jahresrechnung 2007 abgeschlossen sein, bevor ein Opting Out möglich ist. Das neue GmbH Recht im OR verweist bezüglich Rechnungslegung auf die Bestimmungen des revidierten Aktienrechts. Diese müssen spätestens per 31. Dezember 2009 auch von allen GmbH angewendet werden. Die wesentlichste Änderung betrifft die Tatsache, dass in Zukunft auch die GmbH im Anhang zur Jahresrechnungen Angaben zur Durchführung einer Risikobeurteilung enthalten muss. Gemäss unseren Erfahrungen sind fast bei allen GmbH Änderungen angebracht oder notwendig. Unbedingt zu prüfen sind aus unserer Sicht - neben den genannten drei Hauptpunkten - folgende Punkte:

  1. Die neu notwendige volle Liberierung des Stammkapitals (falls das Kapital der Gesellschaft bisher noch nicht voll einbezahlt war)
  2. Die Möglichkeit zur Reduktion der Nennwerte der Stammanteile (kleinere und flexiblere Stückelung zwischen den Gesellschaftern)
  3. Die Anzahl der Stammanteile pro Gesellschafter (bisher war pro Gesellschafter nur ein Stammanteil möglich)
  4. Die erleichterten Nationalitätsvorschriften für die Gesellschafter
  5. Die Einführung der allgemeinen Revisionspflicht (Gesellschaften, die auf eine Revision verzichten können und wollen müssen selber mittels Opting Out aktiv werden)