
Christian Lingg
Internationale Steuerplanung in Zug
Für internationale Handelsgesellschaften ist die gemischte Gesellschaft das ideale Vehikel. Einfach zu gestalten und mit einer sehr tiefen Steuerbelastung.
Diese Gesellschaftsform ist besonders geeignet, wenn zwischen verschiedenen Ländern Handel getrieben wird und ein Grossteil der Ware gar nie in die Schweiz gelangt. Verglichen mit der Steuerlast, die solche Gesellschafen in anderen Ländern (z.B. Deutschland oder USA), können sich Steuereinsparungen von gut und gerne 75 % ergeben. Da lohnt es sich - falls passend - die gemischte Gesellschaft zu evaluieren.
Voraussetzungen um in den Genuss dieser vorteilhaften steuerlichen Lösung zu gelangen sind, dass es sich um eine iuristische Person handelt (AG, GmH) und mehr als 80 % der Handelstätigkeit (sowohl Einkauf wie Verkauf) im Ausland stattfindet.
Der Handel mit Schweizer Kunden und Lieferanten darf je maximal 20 % betragen. Sind diese Bedingungen erfüllt, so werden die Gewinne aus dem ausländischen Handelsgeschäft im Kanton zu nur mit maximal 25 % der normalen Steuer belastet. Je nach Anzahl Mitarbeiter - je weniger desto besser - geht im Kanton Zug die Steuerbelastung sogar bis auf 10 % der normalen Besteuerung zurück. Zusammen mit der direkten Bundessteuer von 8.5 % ergibt sich so in vielen Fällen eine maximale Steuerbelastung im Bereich von 9.5 - 10 %.
Verglichen mit der entsprechenden Steuerlast in Deutschland, den USA und anderen Ländern bedeutet dies in vielen Fällen eine Reduktion der Steuern um rund 75 %.
Erzielt die Gesellschaft auch Erträge aus schweizerischen Quellen, so werden diese separat erfasst (wie eine eigene Sparte) und ordentlich besteuert. Die maximale Steuerlast für diese Erträge liegt aktuell im Bereich von rund 19 %.
Auch wenn eine solche steueroptimale Struktur jährliche Kosten und Initialkosten in nicht unerheblichem Umfang hervorruft, lohnt es sich, das ganze konsequent durch zu denken. Denn in allen Fällen, die wir bisher betreuen durften wurden sowohl die Kosten für die Evaluation und die Errichtung der Gesellschaft oder Struktur, als auch die Betriebskosten für die ersten paar Jahre locker aus der Steuerersparnis des ersten Geschäftsjahres beglichen.





